praxis für psychotherapie -  walter altmannsberger
Dipl.-Psych. W. Altmannsberger psychologischer Psychotherapeut
Tel. 0341 - 224 88 30 | email: praxis.altmannsberger@gmail.com

Was ist Psychotherapie?

 

Psychotherapie heißt wörtlich übersetzt "Behandlung der Seele", wobei mit "Seele" das Erleben des Menschen, sein denken und fühlen und handeln gemeint ist.

In einer Psychotherapie wird also versucht, die Probleme und Belastungen, Lebensschwierigkeiten und negativen Gewohnheiten, mithilfe von Gesprächen und Übungen zu klären und zu bessern. Unverzichtbar ist dabei eine vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut und Klient.

 

Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie (VT) ist eine der drei von den Krankenkassen akzeptierten Psychotherapiemethoden. Sie ist eine nachgewiesen wirksame Behandlungsmethode, in der das gegenwärtige psychische Problem und dessen Bewältigung im Vordergrund steht. In der modernen Sicht umfasst der Begriff "Verhalten" neben dem konkret sichtbaren Handeln auch das "innere" Verhalten, also Gedanken, Gefühle und körperliche Vorgänge.

Die VT zeichet sich durch einen grundsätzlichen Optimismus aus, d.h. wenn belastendes, oder schädliches Verhalten unter bestimmten Bedingungen "gelernt" wurde, dann kann es auch unter günsteigen Bedingungen wieder "verlernt", bzw. neu "gelernt" werden. 

Um diese Lernprozesse besser verstehen zu können, sind die lebensgeschichtlichen Erfahrungen (Biografie) von großer Bedeutung. Sie geben wertvolle Hinweise für die die Entstehung von konkreten Problemen und zeigen u.a. mit welcher "Brille" ein Mensch sich und die Welt sieht. In der Therapie sind diese Informationen wichtig für ein Erklärungsmodell der aktuellen Probleme, von dem aus auch die Ziele der Therapie vereinbart werden. 

In Gesprächen, Gedankenexperimenten, Rollenspielen oder anderen "Übungen" (in der Praxis und in Realsituationen, wie z.B. bei Höhenangst) sollen dann heilsame Neuerfahrungen möglich werden. Dabei unterstützt der Therapeut die Klienten aktiv darin, neue Problemlösefertigkeiten zu entwickeln, um nach der Therapie selbst besser mit schwierigen Situationen umgehen zu können ("Hilfe zur Selbsthilfe").

Die einzelnen Therapiestunden ("Sitzungen") dauern 50 Minuten und finden im wöchentlichen oder 14tägigen Abstand statt. 

Ihr Therapeut wird Ihnen feste Termine ohne Wartezeit geben, was nur durch eine verbindliche Vereinbarung möglich ist. Psychotherapeutische Praxen kommen so ohne Wartezimmer aus. Allles weitere wird ihr Therapeut vor Therapiebeginn ausführlich mit Ihnen besprechen und mögliche Fragen klären.

 

Wie wirksam ist eine Verhaltenstherapie?

Die VT ist nachgewiesenermassen eine sehr effektive Therapieform. Anhand zahlreicher Untersuchungen weiss man, dass sie bei

- Angststörungen (spezielle Ängste wie Höhenphobie, Panikattacken oder sozialen Ängsten)

- Depressionen

- Zwängen

- Suchterkrankungen

- Eßstörungen 

- psychosomatischen Beschwerden

nachweislich zur Verbesserung des Befindens und der konkreten Symptomatik beiträgt und auch bei der allgemeinen Lebensbewältigung und zu verbessertem Selbstbewusstsein führt.

 

Bei welchen Problemen ist Psychtherapie (VT) sinnvoll?

Häufige Anlässe sind Depressionen, verschiedene Ängste, Zwänge, Probleme mit Alkohol, Drogen oder Medikamenten. Eßstörungen, psychosomatische Beschwerden (d.h. körperliche Probleme aufgrund seelischer Beschwerden) oder überfordernde berufliche und private Belastungen ("burnout"). Diese Probleme können entweder in der Folge bestimmter Ereignisse aufgetreten sein (z.B. Verlust eines geliebten Menschen, Verlust der Arbeit, durch traumatische Gewalterfahrung, usw.). Sie können aber auch ohne einen offensichtlichen Grund (Auslöser) beginnen. 


Wer bezahlt eine Verhaltenstherapie?

Psychotherapie ist eine Leistung der Krankenkassen. Sie benötigen ab 1.1.2013 nur noch die Krankenkassenkarte (die Praxisgebühr entfällt). Sie haben ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten, d.h. sie benötigen nicht zwingend eine ärztliche Überweisung.

Mit den gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur Psychotherapeuten abrechnen, die von den Kassenärztlichen Vereinigungen zugelassen sind. Dazu ist eine spezielle Therapieausbildung in einem anerkannten Therapieverfahren (wie z.B. der Verhaltenstherapie) notwendig, der sog. "Fachkundenachweis". 

Privat versicherte sollten sich bei ihrer Kasse erkundigen, welche Kosten übernommen werden und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind. Das ist wichtig, weil die Vertragsbedingungen der privaten Kassen oft erheblich von denen der gesetzlichen abweichen. 


Wie wird eine Psychotherapie beantragt?

Sie suchen sich einen für sie passenden Psychotherapeuten und vereinbaren ein Erstgespräch. Darin werden ihre Probleme erörtert und mögliche Ziele besprochen. Sie können sich ein Bild vom Therapeuten machen und vereinbaren einen weiteren Termin, um die Problemanalyse zu vertiefen, damit eine Diagnose erstellt werden kann, die für die Leistungspflicht der Kassen unerlässliche ist, d.h. dass die Kosten nur für Beschweren mit Krankheitswert übernommen werden. Falls sie in den bis zu 5 Vorgesprächen (probatorische Phase) Vertrauen zueinander finden und sich auf das Wagnis einer Psychotherapie einlassen können (sich selbst beobachten, über sich nachdenken, Gewohnheiten verändern), dann wird ihr Therapeut einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Dazu benötigen sie nur noch eine ergänzende Untersuchung durch ihren Hausarzt, bzw. einen FAcharzt für Psychiatrie. Dazu wird Ihnen Ihr  Therapeut ein entsprechendes Formular (sog. Konsiliarbericht) mitgeben.

In einenm ersten Schritt wird in der Regel eine sog. Kurzeittherapie von 25 Therapiesitzungen beantragt, die bei Bedarf und nach Antrag des Therapeuten verlängert werden kann (bis zu einer Grenze von maximal 80 Therapiesitzungen)